Wieviel kostet Therapie & Beratung ?
Kostenerstattung und Zuzahlung
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich meine Leistungen generell mit Ihnen als Selbstzahler ab. Ich empfehle Ihnen, eine mögliche Übernahme oder Zuschüsse zur Behandlung vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären. Hier gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der (anteiligen) Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen oder durch Zusatzversicherungen. Darüber hinaus können Sie meine therapeutischen Leistungen auch steuerlich geltend machen.
Kostenloses Vorgespräch
Damit ich Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen kann, müssen Sie sich gut bei mir aufgehoben fühlen. Das telefonische Vorgespräch dauert etwa 20 Minuten und ermöglicht somit ein gegenseitiges Kennenlernen und beantwortet erste Fragen zum Ablauf.
Erstgespräch
Bei diesem Termin können Sie all Ihre Anliegen, Wünsche und Bedenken äußern. Das Erstgespräch geht mit einer umfangreichen Befunderhebung (Anamnese) einher. Im Anschluss daran legen wir Ihre Ziele fest und erörtern die unterschiedlichen Möglichkeiten der Weiterbehandlung.
60-90 Minuten / 80 €
Einzelsitzung
Dank der lösungsorientierten Ausrichtung meines Angebots, ist es mein Bestreben, dass sich zeitnah eine Veränderung bei Ihnen bemerkbar macht. Dennoch ist jede Therapie individuell verschieden und der zeitliche Umfang nicht immer absehbar. Eine Einzelsitzung hat eine Dauer von 60-90 Minuten und wird je nach Zeitaufwand berechnet.
60 Minuten / 80 €
90 Minuten / 120 €
Bezahlung
Nach jeder Sitzung erhalten Sie von mir eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung innerhalb von 10 Tagen. Leistungen sind gem. § 19 UStG und § 4 (14) UStG umsatzsteuerfrei.
Terminabsage
Jeder Termin ist für Sie persönlich reserviert, daher sagen Sie bitte mindestens zwei Tage vorher ab, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Vereinbarte Termine, die weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich zur Hälfte in Rechnung; bei Nichterscheinen wird der Termin voll in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht abgesagt wurde oder Sie ohne ihr Verschulden, zum Beispiel im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls, nicht erscheinen können.
Vorteile von Privatleistungen (Selbstzahler/in)
Geringe Wartezeiten
Es folgt eine vergleichsweise zeitnahe Terminvergabe - die Wartezeit auf einen kassengebundenen Therapieplatz beträgt oft mehr als 9 Monate.
Auch Wochenend- oder Abendtermine sind möglich.
Keine Gutachten
Zusätzliche Wartezeit entfällt, da Sie bspw. nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die Krankenkasse warten müssen.
Freie Methodenwahl
In einer Selbstzahlerpraxis bin ich als Therapeutin nicht an den Leistungskatalog der Krankenkassen gebunden und kann Sie so individueller und Ihren Bedürfnissen entsprechend betreuen. Das bedeutet: freie Wahl des Therapieverfahrens und flexible Behandlung.
Diskretion
Die Inanspruchnahme einer Therapie bleibt ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse eine diskrete und persönliche Angelegenheit. Bei einer selbst gezahlten Therapie findet keine Übermittlung der Daten an die Krankenkasse statt (vorteilhaft bei einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung).
Der Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung wird Ihnen nicht erschwert und eine mögliche Verbeamtung nicht gefährdet.
Steuervorteil
Die Kosten sind steuerlich absetzbar (nach § 33 EStG, außergewöhnliche Belastungen).